
Regeln
Seit dem 04.04.2022 wurde die Gesetzliche Maskenpflicht aufgehoben, dennoch bitten wir Sie auf Grund der Situation weiterhin das Büro und die Ausbildung nur mit Maske zu besuchen!
Weiterhin stehen wir Ihnen zur Persönlichen Beratung zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Anfragen können sie uns auch gerne Telefonisch oder per E-Mail uns zukommen lassen.
Alle Betriebsräume dürfen nur mit Mund-Nasenschutz und nach Aufforderung betreten werden! Klingel an der Tür benutzen!
(Wir behalten uns vor, Personen die Krankheitssymptome aufweisen, nach hause zu schicken bzw. nicht zu Bedienen.)
Mund-Nasenschutz bitte selbst mitbringen da wir keine vorrätig haben.
Wir bitten darum die Maske im Unterricht und im Büro aufzubehalten bzw. auf zu setzten.
Das Büro
- Wenn möglich bitte zur Beratung telefonisch oder per E-Mail Voranmelden um unnötige Wartezeiten zu vermeiden
- Es sind die Hygiene Vorschriften einzuhalten (Mund-Nasenschutz ist zu Tragen) und die Hände müssen beim betreten Desinfiziert werden.
- Jeder hat sich in eine Besucherliste einzutragen
- Es kann dadurch zu Verzögerungen bzw. Wartezeiten kommen
Theoretischer Unterricht
- Theoretische Unterrichte finden nur mit Maske (FFP2 oder OP) statt
- Nur mit telefonischer Voranmeldung, zu den Büro-Öffnungszeiten, für den Theoretischen Unterricht da die Platzanzahl auf Grund der Vorschriften begrenzt ist. Wenn noch Plätze kurz vor beginn des Unterrichtes frei sind, können diese durch wartende Fahrschüler besetzt werden. (wer zu spät kommt hat kein Anspruch mehr auf den Freien Platz).
- Es finden Keine Vorprüfungen Statt ( bitte Lernt selbständig und sehr gut damit Ihr die Prüfung gleich besteht da es sicherlich zu langen Wartezeiten kommt )
- Zwischen den Unterrichtseinheiten wird der Raum Desinfiziert, Gereinigt und Gelüftet.
Praktischer Unterricht
- Findet nur mit FFP2 Mund-Nasenschutz während der gesamten Zeit satt. Bei Gesundheitlichen Problemen und oder Krankheitssymptomen bitte rechtzeitig bei der Fahrschule oder dem Persönlichen Fahrlehrer telefonisch melden.
- Da wir wie oben beschreiben dazu Verpflichtet sind mit Mund-Nasenschutz zu Schulen, dürfen wir bei nicht vorhanden sein die Fahrstunden nicht durchführen und müssen diese somit dem Fahrschüler als Fehlzeit in Rechnung stellen.
-Achtung! 2 Rad Ausbildung (A,A1,A2, B196...) hier dürfen wir keine Schutzausrüstung stellen. Bitte Helm, Handschuhe, Hose, Jacke und festes Schuhwerk (mit Knöchelschutz) selbst mitbringen.
Wir sind für unsere Fahrschüler und Ihre anfragen da und bemühen uns Ihre Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten .